Rechtsprechung
   LSG Hessen, 13.11.2002 - L 14 KR 1113/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,19700
LSG Hessen, 13.11.2002 - L 14 KR 1113/00 (https://dejure.org/2002,19700)
LSG Hessen, Entscheidung vom 13.11.2002 - L 14 KR 1113/00 (https://dejure.org/2002,19700)
LSG Hessen, Entscheidung vom 13. November 2002 - L 14 KR 1113/00 (https://dejure.org/2002,19700)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,19700) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 13.12.2001 - B 3 KR 11/01 R

    Krankenversicherung - Leistungen - Krankenhausbehandlung -

    Auszug aus LSG Hessen, 13.11.2002 - L 14 KR 1113/00
    Die Klage ist als echte Leistungsklage nach § 54 Abs. 5 SGG zulässig; denn es geht um einen sogenannten Parteienstreit im Gleichordnungsverhältnis, in dem eine Regelung durch Verwaltungsakt nicht in Betracht kommt (BSG, Urteil vom 13. Dezember 2001 -- B 3 KR 11/01 R --, Urteil vom 11. April 2002 -- B 3 KR 24/01 R -- sowie Urteil vom 21. August 1996 -- 3 RK 2/96 --).

    Das Krankenhaus -- vorliegend der Kläger -- muss entsprechend dem allgemeinen Grundsatz, dass derjenige, der ein Recht beansprucht, die entsprechenden Voraussetzungen beweisen muss, das Vorliegen weiterer Behandlungsbedürftigkeit nur dann nachweisen, wenn die Beklagte das Verfahren eingehalten hat, dass in den nach § 112 Abs. 2 SGB V abgeschlossenen Rahmenverträgen hierfür vereinbart worden ist oder wenn das Krankenhaus durch sein Verhalten die Durchführung des vereinbarten Verfahrens unmöglich gemacht oder zumindest erheblich erschwert hat (BSG, Urteil vom 13. Dezember 2001, a.a.O.).

    Nur bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlentscheidung des Krankenhausarztes, wobei auf dessen jeweilige Erkenntnismöglichkeiten im Zeitpunkt der Behandlung abzustellen ist ("ex ante" Betrachtung), haftet indes das Krankenhaus gegenüber der Krankenkasse, ansonsten bleibt es bei der Zahlungspflicht der Krankenkasse für die stationäre Versorgung (BSG, Urteil vom 21. August 1996, a.a.O., Urteil vom 13. Dezember 2001, a.a.O.).

  • BSG, 21.08.1996 - 3 RK 2/96

    Kosten eines stationären Aufenthaltes beim sogenannten Krankenhauswandern von

    Auszug aus LSG Hessen, 13.11.2002 - L 14 KR 1113/00
    Die Klage ist als echte Leistungsklage nach § 54 Abs. 5 SGG zulässig; denn es geht um einen sogenannten Parteienstreit im Gleichordnungsverhältnis, in dem eine Regelung durch Verwaltungsakt nicht in Betracht kommt (BSG, Urteil vom 13. Dezember 2001 -- B 3 KR 11/01 R --, Urteil vom 11. April 2002 -- B 3 KR 24/01 R -- sowie Urteil vom 21. August 1996 -- 3 RK 2/96 --).
  • BSG, 11.04.2002 - B 3 KR 24/01 R

    Revisionsverfahren - gleichzeitige Geltendmachung - Erstattungsanspruch wegen

    Auszug aus LSG Hessen, 13.11.2002 - L 14 KR 1113/00
    Die Klage ist als echte Leistungsklage nach § 54 Abs. 5 SGG zulässig; denn es geht um einen sogenannten Parteienstreit im Gleichordnungsverhältnis, in dem eine Regelung durch Verwaltungsakt nicht in Betracht kommt (BSG, Urteil vom 13. Dezember 2001 -- B 3 KR 11/01 R --, Urteil vom 11. April 2002 -- B 3 KR 24/01 R -- sowie Urteil vom 21. August 1996 -- 3 RK 2/96 --).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht